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VERHALTENSKODEX
Interessenvertretung und Interessenaustausch bilden wesentliche Elemente einer funktionierenden und lebendigen Demokratie und sind im Interesse aller am Prozess der Gestaltung von Rahmenbedingungen Beteiligten zu fördern. Interessensvertreter, Unternehmensberater sowie Public Affairs-Experten nehmen daher eine demokratiepolitisch wichtige, wechselseitige Vermittlungsfunktion zwischen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ein. Diese Arbeit der Informations- und Interessensvermittlung setzt ein hohes Maß an persönlicher Integrität, gesellschaftspolitischer Sensibilität sowie Transparenz in der Ausübung dieses Berufes voraus.
Grundsätze: ArtPro Business Development GmbH verpflichtet sich, folgende Grundsätze bei der Ausübung Ihrer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit einzuhalten: Wahrhaftigkeit: Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit gegenüber Auftraggebern, politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit: ArtPro achtet auf Transparenz und Offenlegung, insbesondere bezüglich finanzieller Unterstützung von Initiativen und vermeiden jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben. In Ausübung ihrer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit geben sie ihren Auftraggebern bzw. den Institutionen, in deren Namen oder Auftrag sie agieren, bekannt. Vertraulichkeit: Verpflichtung zur Vertraulichkeit: ArtPro behandelt Gespräche mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern oder Arbeitgebern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. ArtPro nimmt die Vertretung einander konkurrierender oder widersprechender Interessen nicht an. Keine unlautere Einflussnahme: ArtPro übt zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte, noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize. Im Falle eines diesbezüglichen Auftrages wird ein solcher von den ArtPro nicht durchgeführt und der Auftraggeber über die Gründe für die Nichtdurchführbarkeit des Auftrages informiert. Keine Diskriminierung: ArtPro verpflichtet sich, in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen. Respekt: ArtPro geht mit sämtlichen Auftraggebern, Kollegen, Mitbewerbern, Gesprächspartnern und sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten sich, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern. Unvereinbarkeit: Für ArtPro ist die Ausübung ihrer beruflichen Beratungs- oder Vertretungstätigkeit im Sinne von § 7 LobbyG mit einem Mandat im Österreichischen Parlament (Nationalrat und Bundesrat) in einem der Landtage und im Europäischen Parlament unvereinbar. Keine Berufsschädigung: ArtPro vermeidet grundsätzlich Aktivitäten, die dem öffentlichen Ansehen des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation und seiner Mitglieder schaden. Entgeltvereinbarung: ArtPro verpflichtet sich, für ihre Tätigkeit kein unangemessenes Entgelt zu vereinbaren und vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit ihrem jeweiligen Auftraggeber eine Entgeltvereinbarung abzuschließen. Ausschließlich oder überwiegend erfolgsabhängige Entgeltvereinbarungen werden von ArtPro weder angeboten, noch angenommen. ArtPro – Lobbying: ArtPro ist als Unternehmen weder direkt noch indirekt im politischen Lobbying sowie in der Einflussnahme auf Gesetze tätig. ArtPro unternimmt strukturierte kommunikative Bemühungen, welche innerhalb des existierenden gesetzlichen Rahmens stattfinden. Gerne empfehlen wir Public-Affairs Unternehmen mit Spezialisierung auf diese Aufgaben. Die beratende bzw. kommunikative Begleitung von Projekten erfolgt mit höchstmöglicher Ausrichtung an den Zielen der Stadt Wien. ArtPro übernimmt keine Aufträge, welche gegen die Ziele der Stadt Wien gerichtet sind, bzw. beendet Mandate, die als solche erkannt werden. ArtPro empfiehlt gerne PR-Agenturen, selbst bieten wir diese Leistung nicht an.